1. Auf einem Biobetrieb:
Es werden artgerechte Tierhaltung und biologischer Pflanzenbau kontrolliert. Damit Ihr Gemüse nicht mit chemisch-synthetischen Pflanzschutzmitteln in Berührung kommt- das Saatgut aus biologischer Landwirtschaft stammt und keine leicht löslichen mineralischen Dünger in den Boden gelangen – dafür sorgen freilich ausgebildete Kontrolleure mit ihren umfangreichen Kontrollen vor Ort.
2. In Verarbeitungsbetrieben/ bei Lieferanten:
Es werden ebenfalls strenge Kontrollen durchgeführt. Einen sogenannte „Warenfluss-Kontrolle“ im Bereich der Ein- und Ausgänge sorgt dafür, dass es bei den Rohstoffen zu keinen wundersamen Vermehrungen kommt. So muss die versiegelte Lagerung von biologischen Produkten gewährleistet sein und die Verarbeitung getrennt von konventioneller Ware erfolgen. Sämtliche Roh- und Zusatzstoffe werden auf ihre Gentechnikfreiheit hin kontrolliert, und Farbstoffe, Geschmacksverstärker, künstliche Aromen, Stabilisatoren oder synthetische Süßstoffe sind bei der Verarbeitung von Bio-lebensmittel strikt verboten.
3. Im Handel:
All jene die biologische Waren selbst verpacken oder verarbeiten sind kontrollpflichtig. Einzelhändler, die bereits verpackte und etikettierte Waren verkaufen, sind nicht kontrollpflichtig.